EU-Pauschalreiserichtlinie

Verbände-Allianz kritisiert "schwere Fehler"

Die deutsche Tourismusbranche hat eine gemeinsame Position zum Entwurf der EU-Kommission zur neuen Pauschalreiserichtlinie vorgelegt.

Verbände-Allianz kritisiert "schwere Fehler"
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Die deutsche Tourismusbranche hat eine gemeinsame Position zum Entwurf der EU-Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Die Verbände ASR, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA und VIR vertreten die Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht ist, Regeln des fairen Wettbewerbs missachtet, falsche Schlussfolgerungen aus der Pandemie zieht und den Reisemarkt in seiner Struktur nachteilig verändern wird.

Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, die „schweren Fehler“ im Gesetzentwurf in den bevorstehenden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich anzusprechen. Außerdem werden die Bundestagsabgeordneten gebeten, die Positionierung der Bundesregierung in den Ausschüssen „sorgfältig zu beobachten“ und frühzeitig steuernd einzuwirken, da später in der nationalen Umsetzung nur noch wenig Handlungsspielraum bestehen wird.

Im Einzelnen fordern die Verbände Verbesserungen in folgenden Punkten:
• Die Geschäftsreise gehört nicht in eine Pauschalreiserichtlinie und ist aus der Regelung herauszunehmen.
• Die geplante Einführung der Drei-Stunden-Frist macht den Verkauf verbundener Reiseleistungen im Reisebüro unmöglich und schmälert die Vielfalt des Angebots.
• Die „Click through“-Regelung geht in die richtige Richtung, lässt aber nach wie vor Schlupflöcher offen.
• Die geplante Regulierung der Anzahlungshöhe ist überflüssig und überzogen.
• Die Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können, bedeutet eine komplette Risikoverlagerung auf den Reiseveranstalter. Das ist nicht sachgemäß und unverhältnismäßig.
• Die Einbeziehung von drei Reisewarnungen - am Wohnsitz, am Abreiseort und im Zielgebiet - ist unklar und nicht sachgerecht. Maßgeblich kann nur eine Reisewarnung sein.
• Mit der strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern bei Großschadensereignissen zieht die Kommission die falschen Lehren aus der Pandemie und belastet die Unternehmen unnötig.
• Die Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der einseitig von der Industrie getragen werden soll, verteuert die Pauschalreise neuerlich ohne wirklichen Mehrwert für die Kunden.
• Die geplante Einführung einer gesetzlichen Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis hilft in globalen Krisen nicht weiter. Eine Lösung brächte allein das Recht obligatorische Gutscheine zur Verfügung zu stellen.
• Reisebüros benötigen keine eigene Insolvenzabsicherung für die Vermittlung bereits insolvenzabgesicherter Pauschalreisen. Der Sinn erschließt sich nicht.
• Die Schaffung eines B2B-Regressanspruches dürfte in der Praxis nicht durchsetzbar sein.

Durch die geplanten zusätzlichen Verbraucherschutzanforderungen würden Pauschalreisen weiter teurer werden müssen, so die Befürchtung. Das könne dazu führen, dass die Verbraucher von einer Pauschalreisebuchung Abstand nehmen und sich stattdessen auf eigenes Risiko selbst eine Reise zusammenzustellen. Ohne jeden Zweifel werde die Pauschalreiserichtlinie sehr große Auswirkungen vor allem auf den deutschen Markt haben. 41 Prozent aller Pauschalreisen, die in der EU gebucht werden, werden in Deutschland verkauft.

Die Verbände fordern deshalb, dass die EU-Kommission handwerkliche Fehler beseitigt und zentrale Punkte des Gesetzentwurfs noch einmal unvoreingenommen bewertet und korrigiert. Darüber hinaus sollten die angedachten Regeln vorab einem Praxistest unterzogen werden. Dies würde nach Auffassung der Verbände schnell verdeutlichen, dass sich einige der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen als wirkungslos, aber kostenintensiv und praxisfremd erweisen werden.