EU-Kommission

Entwurf für revidierte Pauschalreiserichtlinie vorgestellt

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für die revidierte Pauschareiserichtlinie vorgestellt.

Entwurf für revidierte Pauschalreiserichtlinie vorgestellt
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Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für die revidierte Pauschareiserichtlinie vorgestellt. Eine der vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Vorauszahlungen. Die Anzahlungen für Pauschalreisen dürfen demnach 25 Prozent des Reisepreises nicht übersteigen. Ausnahmen sind zugelassen, wenn den Veranstaltern Kosten entstehen, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, weil sie zum Beispiel den vollen Ticketpreis vorab an die Airline zahlen müssen. Der Gesamtpreis darf frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise verlangt werden. Außerdem müssen die Urlauber klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt und wer bei Problemen verantwortlich ist. Auch über ihre Rechte als Pauschalreisende müssen sie informiert werden.

Gleichzeitig hat die Kommission Änderungen für die Flug- und die Fahrgastrechte vorgestellt. Dabei geht es unter anderem um die Erstattung von Flugtickets, die über Online-Portale gebucht werden. Um zu gewährleisten, dass die Kunden bei annullierten Flügen rechtzeitig informiert werden und bei Ausgleichsforderungen den richtigen Ansprechpartner finden, sollen die Online-Portale künftig die Kontaktdaten der Kunden an die Airlines übermitteln.

Ausführliche Infos und den Entwurf zur Pauschalreiserichtlinie gibt es hier