Lokführerstreik

Die Bahn scheitert auch in zweiter Instanz

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den angekündigten Streik der Lokführer in zweiter Instanz verbieten zu lassen.

Die Bahn scheitert auch in zweiter Instanz
Foto: Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn ist  mit ihrem Versuch gescheitert, den angekündigten Streik der Lokführer in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht Hessen verbieten zu lassen. Heute Nacht, 2 Uhr, treten die Lokführer in den Streik. Der Ausstand soll bis Freitag, 18 Uhr, dauern.

Die Bahn geht von massiven Beeinträchtigungen aus und hat für den Fernverkehr einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot aufgestellt. Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen mitnehmen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden. Die Fahrgäste werden gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten.

Alle Fahrgäste, die ihre für den 10. bis 12. Januar geplante Reise aufgrund des Streiks verschieben wollen, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.