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"Kündigungen der QTA-Vereinbarungen unwirksam"

In der Affäre um die Weitergabe von Umsatzdaten an FTI meldet sich jetzt die RTK zu Wort. Geschäftsführer Thomas Bösl befürchtet eine Schwächung des Vertriebs.

"Kündigungen der QTA-Vereinbarungen unwirksam"
Foto: QTA
In der Affäre um die Weitergabe von Umsatzdaten an FTI meldet sich jetzt die RTK zu Wort. Die Kooperation bestätigt, dass sie sowohl von TUI Deutschland als auch von Schauinsland Kündigungen der QTA-Rahmenvereinbarung erhalten hat. Nach einer Prüfung durch die Kanzlei Lutz/Abel aus München seien beide Kündigungen jedoch unwirksam, so Geschäftsführer Thomas Bösl. „Wir haben von einer renommierten Kanzlei eine rechtliche Einschätzung beider Kündigungsschreiben erhalten, sind jedoch nicht an einer rechtlichen Auseinandersetzung interessiert, sondern suchen weiter das Gespräch mit beiden Veranstaltern.“

Die RTK sei sich ihrer Verantwortung bewusst, den gesamten Vorgang um die Datenweiterleitung an FTI vollumfänglich aufzuklären und die richtigen Ableitungen für die Zukunft zu ziehen. Bösl warnt aber davor, dass die berechtigte Kritik an der Kooperation nun dazu führe, den Reisebürovertrieb nachhaltig zu schwächen: „Wir bekennen uns zu möglichen Fehlern und haben verstanden, dass wir uns neu aufstellen müssen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es nicht im Interesse der Reisebüros liegt, jetzt die Gewichte zwischen Veranstaltern und dem Reisebürovertrieb zu Ungunsten der Büros zu verschieben.“

Die RTK habe sich in den vergangenen Jahrzehnten als Interessenvertretung und starke Stimme der Reisebüros bewährt, so Bösl. Die Kooperation sei mitunter auch ein unbequemer Verhandlungspartner gewesen. „Deshalb ermuntern uns jetzt viele Mitgliedsbüros, unseren grundsätzlichen Kurs beizubehalten und eine Schwächung unserer Organisation keinesfalls hinzunehmen. In diesem Sinne bitte ich erneut darum, dass uns die notwendige Zeit gegeben wird, unsere internen Prozesse auf der Basis einer abschließenden Bewertung neu auszurichten. Diese Bewertung liegt aktuell noch nicht vor.“