Urteil
Veranstalter muss nicht auf Reisepass-Pflicht hinweisen
Ein Reiseveranstalter muss Kunden nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht darauf hinweisen, dass für eine Reise ins Ausland ein gültiger Reisepass benötigt wird.
Ein Reiseveranstalter muss Kunden nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht darauf hinweisen, dass für eine Reise ins Ausland ein gültiger Reisepass benötigt wird.