Fluggesellschaften müssen die Kunden mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über Änderungen der Flugzeiten informieren. Tun sie das nicht, steht den Kunden eine Entschädigung nach den EU-Passagierrechten zu. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Weiterlesen